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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-AGB   Terms and Conditions of sale
Einkaufs-AGB    


Verkaufs-AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote der ma design GmbH & Co. KG (nachfolgend: „ma design“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als vom Kunden angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen unabhängig davon, ob das Vertragsangebot vom Kunden oder von ma design ausgeht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn ma design sie schriftlich bestätigt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen ma design und dem Kunden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von ma design sind freibleibend; der Kunde ist an seinen Auftrag vier Wochen seit dessen Eingang bei ma design gebunden. Annahmeerklärung und sämtliche Auftragserteilungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ma design (wobei E-Mail- und Fax-Form ausreichen), es sei denn, ein schriftliches Angebot von ma design wird unverändert angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der von ma design zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen. Wartungsleistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, soweit die Parteien es schriftlich vereinbaren. Wenn die Aufstellung und Einrichtung gelieferter Produkte nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt diese durch den Kunden und auf seine Kosten. Müssen durch ma design Ersatzteile geliefert und/oder eingebaut werden, ist ma design berechtigt, bauartgleiche Teile zu verwenden. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsausführung angefallene Entgeltforderungen Dritter. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiter berechnet wird, kann ma design eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Nettoauftragswertes erheben. Die Vergütung von ma design erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich sind die jeweils zur Zeit der Auftragsvereinbarung gültigen Vergütungssätze. Haben die Parteien keine ausdrücklichen Vereinbarungen über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung vom Kunden den Umständen nach nur gegen Vergütung erwartet werden durfte, ist der Kunde verpflichtet, die übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von ma design für diese Leistung verlangten Vergütungssätze als üblich. Termine, durch die ma design ohne Mahnung in Verzug gerät, sind stets schriftlich festzulegen und als solche zu bezeichnen. Die Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen des Kunden an diesen erfolgt auf dessen Gefahr und Rechnung.

§ 4 Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt ma design mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung, der mit den zur reibungslosen Durchführung erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist. Der Ansprechpartner muss die erforderlichen Entscheidungen entweder selbst treffen oder kurzfristig herbeiführen können. Er muss ma design auf eigene Kosten alle für die Auftragsdurchführung nötigen Materialien, Daten und Dokumentationen von Format und Zeitpunkt her so zur Verfügung stellen, dass sie die Vertragsausführung nicht behindern, sondern fördern.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Abzug zu leisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Kaufpreise sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen, Vergütungen für werkvertragliche Leistungen innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme durch den Kunden. Werden Teilleistungen erbracht, ist ma design zur Teil-Fakturierung berechtigt. Dem Erhalt der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde diese unberechtigt verweigert. Mietzinsen, Lizenzgebühren und Leasingraten sind jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts zu entrichten, nach dem sie bemessen sind. Ist kein Zeitabschnitt vereinbart, gilt eine monatliche Zahlungsweise. Im Übrigen sind Entgelte jedenfalls spätestens zehn Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto von ma design eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist.

§ 6 Abweichende Vertragsbedingungen (VOB)

Soweit Leistungen erbracht werden, für die die Geltung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) vereinbart wird, gelten die vereinbarten Bestimmungen der VOB/B hinsichtlich der Leistungen, die sie betreffen, ausschließlich.

§ 7 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kommt nach Ablauf der in § 5 genannten Zahlungsfrist in Verzug. ma design ist berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, im Übrigen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. ma design ist bei Verzug berechtigt, ihre noch ausstehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

ma design behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die gelieferte Ware selbst bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unterrichtet der Kunde ma design unverzüglich. Der Kunde überreicht dazu die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Die Unterrichtungspflicht besteht auch bei Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde Dritte bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention von ma design trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Kunde tritt im Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche von ma design aus der Geschäftsbeziehung die dem Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. Vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache ist ma design Hersteller der neuen Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche von ma design gegen den Kunden um mehr als zwanzig Prozent, so gibt ma design auf Verlangen des Kunden und nach Wahl von ma design Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.

§ 9 Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. Die Rüge erkennbarer Mängel muss spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eintreffen der Ware bzw. Abnahme der Leistung bzw. Beendigung der Dienstleistung geltend gemacht werden. Die Rüge versteckter Mängel ist nur rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdeckung geltend gemacht wird. Ein Mangel liegt nicht vor, soweit ma design gem. Vorlagen, Vorgaben oder mit Genehmigung des Kunden gehandelt hat. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, ist nicht Aufgabe von ma design. Sie haftet folglich nicht für die rechtliche Zulässigkeit oder mögliche Verletzungen der Rechte Dritter durch von ihr geschaffene Werke, erbrachte Dienstleistungen usw.
(2) Soweit ein von ma design zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist diese nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nicht zu vertreten sind Leistungsverzögerungen aufgrund nicht rechtzeitiger Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden. Wird eine Sache vereinbarungsgemäß an den Kunden, der nicht Verbraucher ist, versandt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ma design die Sendung an einen zur Ausführung der Versendung angemessen ausgewählten Dritten übergeben hat.
(3) Schlägt die gewählte Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar, wird sie von ma design verweigert oder verzögert sie sich über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die ma design zu vertreten hat, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Kunden jedoch nur dann zum Rücktritt vom Gesamtvertrag, wenn die übrigen Teillieferungen für ihn nicht von Interesse sind.
(4) Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes bzw. Abschluss der Dienstleistung. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung, bei einer Verletzung von Garantien oder in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
(5) Sofern ma design im Rahmen des Unternehmerrückgriffs zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB.
(6) Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz gerichtet sind, gilt zudem die Regelung des § 10.

§ 10 Begrenzung von Schadensersatzansprüchen

(1) Schadensersatzansprüche gegen ma design oder ihre Erfüllungsgehilfen sind bei leicht fahrlässigen Verletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Schadensersatzansprüche gegen ma design oder ihre Erfüllungsgehilfen verjähren außer in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ein Jahr nach ihrer Entstehung.
(3) Für leicht fahrlässig verursachte Verzugsschäden wird die Haftung auf 5 % des Wertes der betroffenen Ware bzw. Leistung beschränkt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet ma design insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen in angemessenem Umfang durchzuführen.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Garantien oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6) Sofern ma design oder ihre Erfüllungsgehilfen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften, gelten jene Bestimmungen vorrangig. Für einen Innenausgleich nach § 5 Satz 2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regelungen.
(7) Die vorstehenden Grundsätze begrenzen auch jegliche Vertragsstrafenansprüche des Kunden, etwa aus seinen Einkaufsbedingungen.

§ 11 Kündigung

Kündigt der Kunde den Vertrag im Falle von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen vor Lieferung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung, so hat er zehn Prozent der Auftragssumme an ma design zu zahlen, wenn er nicht nachweist, dass ma design geringere Kosten entstanden sind. ma design ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. Diese trägt dann der Kunde.

§ 12 Rücktritt

ma design ist berechtigt, im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. ma design ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit ma design erforderlich ist. ma design ist insbesondere berechtigt, Kundendaten an Dienstleistungspartner weiterzugeben, wenn es die Auftragsabwicklung erfordert. Zu anderen Zwecken werden die Kundendaten nicht weitergegeben. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. ma design verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist. Die Parteien verwenden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, sind sie vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Durchführung des Vertrages bestehen. ma design ist berechtigt, in Zusammenarbeit mit dem Kunden mit dem Auftragsgegenstand an Design-Wettbewerben teilzunehmen. Ferner darf ma design den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

§ 14 Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und eines Zeitraums von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von ma design abzuwerben. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von ma design nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§ 15 Urheber- und Nutzungsrecht

Sämtliche Vorarbeiten und Arbeitsergebnisse von ma design werden zwischen den Parteien als urheberrechtsfähige Werke i.S.d. § 3 UrhG behandelt, auch wenn im Einzelfall die dafür erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Grundsätzlich gilt jedenfalls für alle Vorarbeiten und Arbeitsergebnisse, dass Nutzungsrechte – auch nach Aushändigung an den Kunden – bei ma design verbleiben, soweit sie nicht schriftlich übertragen werden bzw. sich die Pflicht dazu aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt und vollständige Zahlung dafür erfolgt ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen und hat ma design das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

§ 16 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Kiel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Es bleibt ma design vorbehalten, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand dieser AGB: Juli 2008